Geboren 1968 in Linz. Lebt als freier Journalist, Werbetexter und Autor in Wien.

Journalistische Veröffentlichungen in DATUM, Die Presse, Oberösterreichische Nachrichten, Jungle World, Ballesterer, Versorgerin.

Von 2001 bis 2005 Junior-Texter bzw. Texter bei Reklamebüro, Linz. Mit Arbeiten für voestalpine, Fronius, Sparkasse Oberösterreich uvm.

Von 2006 bis 2008 Marketing- und PR-Agenden bei Silver Server in Wien. Seit 2009 freie Tätigkeit für Agenturen, Unternehmen und Zeitschriften.

2007 Buchveröffentlichung „Es muss was geben – Die Anfänge der alternativen Musikszene in Linz”; Bibliothek der Provinz, Weitra.

Frischzellenkur
am Zentralfriedhof

Früher bescherte er der Musikindustrie sechsstellige Verkaufszahlen und versöhnte österreichische Undergroundbands mit Udo Jürgens. Jetzt plant er die Revitalisierung eines verschmähten Genres. Der Wiener Jimmy Deix und sein aktuelles Projekt „Austropops”.

Wenn es Nacht wird über Simmering, kommt Leben in Jimmy Deix. Der Eintritt in sein Musikzimmer ist dann ausnahmslos verboten. Nichts soll den hier Arbeitenden stören, schließlich feilt er in nächtlichen Sessions gerade an der optimalen Kompilierung einer Serie von CD-Samplern. Seit gut 16 Monaten geht das schon so. Seit der 43-jährige Deix den Beschluss fasste, seinem schlingernden Lebenslauf als – ja, was eigentlich? – Journalist, Musiker und Musikproduzent eine neue Facette hinzuzufügen.

In Kleinarbeit begann er die heimischen Seiten des Internets zu durchforsten, um Künstler aufzuspüren, an denen hierzulande bislang weder Szene, Musikbranche noch sonst wer groß Interesse zeigten. Nicht deshalb, weil diese Künstler noch unerfahren, jung an Jahren oder begnadet untalentiert wären. Sondern weil sie mit ihrem Œuvre ein Erbe verwalten, dem trotz durchaus intakter Verehrung der Hauch des artistischen und kommerziellen Moders anhaftet. Ihr musikalisches täglich Brot ist der Austropop. Heute! 2009! In Zeiten des schlechtesten Wolfgang Ambros, den wir je hatten! Was einiges heißt, denn bekanntlich gab es seit 1980 und dem Album „Weiß wie Schnee” keine einzige Platte des Austropop-Urvaters, die auch nur entfernt an die Wucht früherer Veröffentlichungen heranreichte.

Martin Locher, Hannes Hager, Dietz, Da Guzi und der Band Graz scheint das egal zu sein. Sie zählen zur mittlerweile stattlichen Anzahl an Austropop-Wiedergängern alter Schule, die Deix in den vergangenen Monaten zutage gegoogelt und in der Folge kontaktiert hat. Wie ungefähr 200 weitere über das ganze Land verstreute Einzelinterpreten und Gruppen erfüllen sie alle Kriterien, die ihn bei seinem aktuellen CD-Projekt beschäftigen. Er will nicht weniger als den Kanon eines Genres schaffen, das bis dato noch nicht existiert. Eine neue alte Schule des klassischen Austropop. Mittels einer auf mehrere CDs ausgelegten Anthologie voller Austropop-Beschwörungen neueren Datums. Alles was auf Ö3 heute verboten ist, ist hier erlaubt: Dialekthadern, Schmachtfetzen, Protestlieder, aus dem Leben gegriffene Texte, erdrückende Anlehnungen an die besseren Tage von Ambros, Fendrich, Danzer.

Auf „Austropops”, so der doppeldeutige Titel der geplanten Reihe, soll zusammenfließen, was für Deix zusammengehört: der kritische, oft ins Rebellische schwankende Unterton alter Austropop-Hits, die geschmeidige Selbstverständlichkeit des Dialektgesangs, das daraus resultierende Mitsingpotenzial. Alles in Verbindung mit der hochprozentigen Melancholie des Alkohols. Ein Soundtrack für Provinz- und Vorstadtlokale mit Dart-Automaten, wo Menschen ihren Roten am Samstagabend nicht zum Essen trinken, sondern mit Cola.

Vollständiger Artikel: Datum

Artikel, Interviews, Essays und Kolumnen

2011: „Männer, die auf Siegen starren. Das Ruhrgebiet gilt als Herz des deutschen Fußballs. Die Erlebnisse eines neunmonatigen Gastspiels verdichtet zu einer einzigen langen Woche”, in Ballesterer Nr. 59, Februar 2011

2011: „Kumps Fanthropologie: Es muss nichts geben”, Kolumne in Ballesterer Nr. 59, Februar 2011

2011: „Es muss nicht unbedingt Silber sein. Antike römische Münzen sind Geschichte zum Anfassen. Eva Szaivert handelt mit ihnen. Ein Interview”, in SILVER Nr. 26, Jänner 2011 @

2010: „Das Weg ist das Ziel”, Katalogbeitrag für „Dort wo ich nicht bin, dort ist das Glück”, einem Projekt im Rahmen des steirischen Kulturfestivals REGIONALE, Oktober 2010

2010: „Reservemeisterschaft”, Kolumne in Ballesterer Nr. 54, August 2010

2010: „Nach der Kohle. Reich, aber dreckig - das war einmal. Als Europäische Kulturhauptstadt 2010 schürft das Ruhrgebiet heute nach neuen Existenzgrundlagen”, in DATUM Nr. 7-8/10, Juli 2010 @

2010: „Nudeln sind cleverer als Brot. Ein Interview zu Food Design mit dem Autorenduo Sonja Stummerer und Martin Hablesreiter”, in SILVER Nr. 24, Juli 2010 @

2010: „Kartenkämpfe”, Kolumne in Ballesterer Nr. 53, Juni 2010

2010: „In Essen, Teil 1”, Kolumne in Ballesterer Nr. 52, Mai 2010

2010: „Heute klamm, morgen Glamour? Im europäischen Kulturhauptstadtjahr des Ruhrgebiets tun sich riesige kommunale Finanzlöcher auf”, in Versorgerin Nr. 86, Mai 2010

2010: „Weg von Linz. Eine Rezension des gleichnamigen Buches zur Populärkultur der Stahlstadt Linz”, in Versorgerin Nr. 85, März 2010

2010: „Medizinischer Datendrang. Im Bemühen um effektive Gesundheitssysteme und beste medizinische Versorgung schalten sich verstärkt Computer ein”, in SILVER Nr. 22, Jänner 2010 @

2009: „Fußballgott, das Spiel ist aus”, Kolumne in Ballesterer Nr. 48, Dezember 2009 @

2009: „In Österreich könnte ich das nie machen. Ein Interview mit dem in New York lebenden Laserphysiker Wendelin Weingartner”, in SILVER Nr. 21, Oktober 2009 @

2009: „Früher stieg man dazu in den Flieger. Ein Interview mit Heinz Hackl, Bereichsleiter Forschung & Entwicklung bei Fronius International”,in SILVER Nr. 21, Oktober 2009 @

2009: „Texte ohne Deckel. Elektronische Lesegeräte und E-Books entwickeln sich zum Zusatzkapitel der Buchbranche. Das Wiener Start-up HixBooks sieht darin seine Zukunft”, in SILVER Nr. 20, Oktober 2009 @

2009: „Reise zum Mittelpunkt der Krise. Ein Besuch in Island samt Interview mit dem Autor und ehemaligen Bassisten der Sugarcubes, Bragi Ólafsson”, in DATUM Nr. 10/09, Oktober 2009 @

2009: „Frischenzellenkur am Zentralfriedhof. Jimmy Deix und sein aktuelles Projekt Austropops”, in DATUM Nr. 09/09, September 2009 @

2009: „Fallende Blätter? Etablierte Verlagshäuser und ihre Journalisten sind in eine pessimistische Situation geraten. Ein Text zur Printkrise”, in SILVER Nr. 19, April 2009 @

2009: „Linzessay. Eine Wanderung durch eine der seltsamsten österreichischen Landeshauptstädte: Linz”, in DATUM Nr. 01/09, Jänner 2009 @

2009: „Dichtung und Nachverdichtung. Ein Interview mit dem Architekten Adolf Krischanitz zu Prozessen, Nervensträngen, Glasfaser-Kronleuchtern und der Zukunft der Stadt”, in SILVER Nr. 18, Jänner 2009 @

2008: „Zahlen versus Zufall. Über Kontrollauswüche in Fußball und Gesellschaft”, Katalogbeitrag zur Ausstellung „Leben im Strafraum” im Kunstmuseum Lentos, Herausgegeben von quiOchÖ - experimentelle kunst- und kulturarbeit, Juni 2008

2008: „Kreativ? Klasse! 2015 will Linz die interessanteste Stadt Österreichs sein. Im Standortwettbewerb sollen „Creative Industries” für Attraktivität sorgen”, in Versorgerin Nr. 78, Juni 2008 @

2008: „Swissness gegen Habsburg. Über das Verhältnis der EM-Gastgeberländer Schweiz und Österreich”, in Jungle World Nr. 23, 5. Juni 2008 @

2008: „Aus falschen Gründen richtig. Die sexuelle Orientierung von Jörg Haider in der österreichischen Presse”, in Jungle World Nr. 45, November 2008 @

2007: „Das Grauen im Ohr. Der Audioweg Gusen führt über ein überbautes Konzentrationslager”, in DATUM Nr. 09/07, September 2007

2007: „Die Stars von YouTube. Polnische Hooligans”, in Ballesterer Nr. 29, August 2007 @

2007: „Kickende Gottscheer (2)”, Kolumne in Ballesterer Nr. 29, August 2007 @

2007: „Blau Weiß Gottschee”, Kolumne in Ballesterer Nr. 27, April 2007 @

2007: „Die Verkaufsschläger. Die europäische Hooligan-Szene bringt ihre Schlachten neuerdings auf DVD heraus”, in DATUM Nr. 04/07, April 2007 @

2007: „Bodenständig mit Tiefgang. Über den 'Botschafter' von Goisern”, in Versorgerin Nr. 75, September 2007 @

2006: „Das Buch wollte ihn tot sehen. Interview mit dem schottischen Schriftsteller Ian Rankin”, in DATUM Nr. 10/06, November 2006 @

2006: „Gastkommentar: Andreas Kump über 20 Jahre 'The Queen Is dead'”, in TBA Nr. 3/2006

2006: „Maulhalten! Ein Beitrag zur Fußball-WM-Kolumne des Falters”, in Falter Nr. 28/2006

2006: „Kaledonischer Crashkurs. Schottland - Lochs und Löcher noch und nöcher. Ein Reisebericht vom West-Highland-Way”, in Die Presse, 15. Juli 2006

2006: „Kicken mit Fondom. Wie kann man dem Hooligan einen Begriff von Kultur vermitteln? Über den Fanversteher André Heller, die Schönheit und das Biest Fußball”, in Ballesterer Nr. 22, April 2006

2005: „Landpartie mit Kulturauftrag. Eine lebensnahe Führung durch das Kubin-Haus in Wernstein”, in Die Presse, 30. Juli 2005

2005: „Erhöhte Temperatur. Wenn die Außentemperaturen sinken, haben sie Hochsaison: beheizte Seebäder in Österreich”, in Die Presse, 17. September 2005

2005: „Die Rampensau oder ich. Der populäre wie unterschätzte Traunstein und seine bislang 123 Toten”, in Die Presse, 9. Juli 2005

2005: „Die dunkle Seite der Macht. Mit Detective John Rebus und Bestseller-Krimiautor Ian Rankin durch die schottische Kapitale”, in Die Presse, 28. Mai 2005

2005: „Update an der Donau. Linz: Die junge Kunstszene der Kulturhauptstadt 2009 blüht im Verborgenen”, in Die Presse, 30. April 2005

2005: „Der Monsignore und sein Maserati. Meggenhofen im Hausruck - wo der Pfarrer über Höllenmaschinen im Pfarrhof wacht, wird Fahren zum himmlischen Vergnügen”, in Die Presse, 16. April 2005

2004: „Der Schatz in Silberberg. Über den prämierten Schnapsbrenner Josef Thauerböck”, in Die Presse, 30. Oktober 2004

2004: „Estland abseits vom Festland. Ein Ruhegenuss der touristischen Art auf der estnischen Insel Vormsi”, in Die Presse, 21. August 2004

2002: „Hey, Ebensee! Ein Salzkammergutort als Mekka der Alternativmusik”, im Schaufenster von Die Presse, 6. September 2002

2000: „Pleasantville. Über die österreichische 'Normalität' und amerikanische Spielfilme”, in Versorgerin Nr. 51, Mai 2000 @

2000: „Breaking the Waves. Interview mit dem ehemaligen Surf-Weltmeister und nunmehrigen Marketing-Director von Quiksilver Europe, Jeff Hakman”, in IQ air&style Volume 1/2000, Jänner 2000

2000: „Surf Opas. Die Silver Edition Masters in Biarritz”, in IQ Nr. 12/99 + 1/00, Jänner 2000

1999: „Vinyl Kills the Videostar. Über den legendären Konzertmitschnitt des Country-Sängers Johnny Cash in der Haftanstalt San Quentin”, in Verstärker - Zeitung für Politik-Kultur-Medien, März 1999

1994: „Böhse Menschen haben Lieder. Ein Beipackzettel zu den Auftritten der 'Böhsen Onkelz' in Oberösterreich”, in Oberösterreichische Nachrichten, 10. Mai 1994

1994: „Vorsprung durch Hamburg. Die Band Motion in der Linzer Kapu”, in Oberösterreichische Nachrichten, 2. Mai 1994

1993: „Begemann? Bin ich Fan von. Hamburger Liedermacher in der Linzer Kapu”, in Oberösterreichische Nachrichten, 13. Dezember 1993

1993: „Musik Macht Politik. Ein Symposion in Salzburg über zeitgenössische Populärmusik”, in Oberösterreichische Nachrichten, 6. Dezember 1993

1993: „Maschineller Bombast fällt ab. Das Balanescu Quartet interpretiert Kraftwerk im Brucknerhaus”, in Oberösterreichische Nachrichten, 21. Juni 1993

1993: „Lust auf Zukunft. Kraftwerk im Linzer Brucknerhaus”, in Oberösterreichische Nachrichten, 19. Juni 1993

1993: „Kein Schlaf bis Brooklyn. Biohazard im Welser Schlachthof”, in Oberösterreichische Nachrichten, 14. Juni 1993

1993: „Trill für die Sittiche. Falco nistete mit seinen Hits im Linzer Posthof”, in Oberösterreichische Nachrichten, 10. Mai 1993

1993: „Wenn die Meute zum Mob wird. 'Geil auf Gewalt' - ein Buch über Hooligans von Bill Buford”, in Oberösterreichische Nachrichten, Jänner 1993

1992: „Heavy-Metal-Musical. Gwar inszenierten Schlacht im Schlachthof”, in Oberösterreichische Nachrichten, 21. September 1992

1992: „Herrliches Gegenspiel. Fugazi begeisterten Publikum im Welser Schlachthof”, in Oberösterreichische Nachrichten, 17. Juni 1992

1992: „Frisches aus den Sechzigern. Die englische Band Lush im Linzer Posthof”, in Oberösterreichische Nachrichten, 6. Juni 1992

1992: „Eure Nächte sind monotoner als unsere Tage. Die Wiener Band Stereo Days”, in Skug Nr. 9, Mai 1992

1992: „Green Day. Ein Interview mit der amerikanischen Punk-Band anlässlich ihrer ersten Europa-Tour”,in Skug Nr. 9, Mai 1992

1991: „Das Leben ist ein langer ruhiger Bauarbeiter. Ein Interview mit dem Linzer Musiker Peter Donke zum Abriss von Alt-Urfahr-Ost”, in Skug Nr. 4, Juli 1991

1991: „This Town's Tommy. Ein Interview mit dem englischen Musiker Andrew Edge”, in Skug Nr. 3, April 1991

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN von Andreas Kump

1. Geltung, Vertragsabschluss

1.1 Andreas Kump (im Folgenden "Agentur") erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
1.2 Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Agentur schriftlich bestätigt werden.
1.3 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. Eines besonderen Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch die Agentur bedarf es nicht.
1.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
1.5 Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.

2. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden

2.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Agenturvertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch die Agentur, sowie dem allfälligen Briefingprotokoll. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Agentur.
2.2 Alle Leistungen der Agentur (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt.
2.3 Der Kunde wird der Agentur zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Agentur wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
2.4 Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc) auf allfällige Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Die Agentur haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.

3. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter

3.1 Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren ("Fremdleistung").
3.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, in jedem Fall aber auf Rechnung des Kunden. Die Agentur wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.
3.3 Soweit die Agentur notwendige oder vereinbarte Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen der Agentur.

4. Termine

4.1 Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw von der Agentur schriftlich zu bestätigen.
4.2 Verzögert sich die Lieferung/Leistung der Agentur aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie zB Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und die Agentur berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
4.3 Befindet sich die Agentur in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er der Agentur schriftlich eine Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

5. Vorzeitige Auflösung

5.1 Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
b) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie zB Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.
c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Agentur weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Agentur eine taugliche Sicherheit leistet;
d) über das Vermögen des Kunden ein Konkurs- oder Ausgleichsverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird oder wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt.

5.2 Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Agentur fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfrist von 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.

6. Honorar

6.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Ab einem Auftragsvolumen mit einem (jährlichen) Budget von EUR 10.000, oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken ist die Agentur berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen.
6.2 Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat die Agentur für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe.
6.3 Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der Agentur erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.
6.4 Kostenvoranschläge der Agentur sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der Agentur schriftlich veranschlagten um mehr als 15 % übersteigen, wird die Agentur den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 15 % ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt.
6.5 Für alle Arbeiten der Agentur, die aus welchem Grund auch immer vom Kunden nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt der Agentur das vereinbarte Entgelt. Die Anrechnungsbestimmung des § 1168 AGBG wird ausgeschlossen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen.

7. Zahlung, Eigentumsvorbehalt

7.1 Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von der Agentur gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum der Agentur.
7.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, der Agentur die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
7.3 Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die Agentur sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen. Weiters ist die Agentur nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen. Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich die Agentur für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).
7.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Agentur aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von der Agentur schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

8. Eigentumsrecht und Urheberrecht

8.1 Alle Leistungen der Agentur, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Agentur und können von der Agentur jederzeit - insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses - zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen der Agentur jedoch ausschließlich in Österreich nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der Agentur setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Agentur dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus.
8.2 Änderungen bzw Bearbeitungen von Leistungen der Agentur, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und - soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind - des Urhebers zulässig.
8.3 Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist - die Zustimmung der Agentur erforderlich. Dafür steht der Agentur und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
8.4 Für die Nutzung von Leistungen der Agentur bzw. von Werbemitteln, für die die Agentur konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Agenturvertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht - ebenfalls die Zustimmung der Agentur notwendig.
8.5 Für Nutzungen gemäß Abs 4. steht der Agentur im 1. Jahr nach Vertragsende ein Anspruch auf die volle im abgelaufenen Vertrag vereinbarten Agenturvergütung zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Agenturvergütung mehr zu zahlen.
8.6 Der Kunde haftet der Agentur für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.

9. Kennzeichnung

9.1 Die Agentur ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die Agentur und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
9.2 Die Agentur ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).

10. Gewährleistung

10.1 Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch die Agentur, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.
10.2 Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch die Agentur zu. Die Agentur wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde der Agentur alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Agentur ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für die Agentur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Auftraggeber die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.
10.3 Es obliegt dem Auftraggeber die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Die Agentur haftet nicht für die Richtigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.
10.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber der Agentur gemäß § 933b Abs 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 AGBG wird ausgeschlossen.

11. Haftung und Produkthaftung

11.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Agentur für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.
11.2 Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die auf Grund der von der Agentur erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Agentur ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet die Agentur nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat die Agentur diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
11.3 Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung der Agentur. Schadenersatzanspruche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.

12. Datenschutz (optische Hervorhebung entsprechend der Judikatur)

Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Agentur die vom Kunden bekannt gegebenen Daten (Name, Adresse, E-Mail, Kreditkartendaten, Daten für Kontoüberweisung) für Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke automationsunterstützt ermittelt, speichert und verarbeitet. Der Auftraggeber ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird.

13. Anzuwendendes Recht

Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen der Agentur und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand

14.1 Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Agentur die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.
14.2 Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der Agentur und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz der Agentur sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist die Agentur berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.